Der Schweiz–Meer-Radweg durchquert sechs Provinzen des Piemonts: Er beginnt im Gebiet Verbano-Cusio-Ossola und führt weiter durch die Ebene zwischen Novara und Vercelli, die für ihre Reisfelder bekannt ist – das eindrucksvolle „Schachbrettmeer“. Anschließend verläuft die Route durch die UNESCO-geschützten Hügellandschaften von Langhe, Monferrato und Roero und berührt bedeutende historische Städte wie Casale Monferrato, Asti und Alba.
Dem Lauf des Flusses Tanaro folgend, verläuft der Schweiz–Meer-Radweg entlang des Roero und durchquert einige der wichtigsten Weinlandschaften Italiens – das Herz der piemontesischen Genusskultur. Die Strecke führt weiter ins obere Tanarotal bis zum Colle di Nava, durch Wälder, unberührte Natur und mediterrane Düfte von Lavendel und Ginster.
Im ligurischen Abschnitt verändert sich die Landschaft: Von den Höhenzügen des Hinterlands von Imperia führt die Route hinab zum Meer, vorbei an Oliventerrassen und charakteristischen Dörfern. Der letzte Abschnitt verläuft auf einem Radweg entlang der ehemaligen Küstenbahntrasse und bietet spektakuläre Ausblicke auf Strände, Klippen und das Meer bis nach Sanremo.
Von hier aus setzt sich der Schweiz–Meer-Radweg jenseits der Grenze entlang der Côte d’Azur fort und erreicht Orte wie Menton, Beausoleil, La Trinité und Nizza, wodurch das Raderlebnis in einem internationalen Kontext weiter bereichert wird.
Der Schweiz–Meer-Radweg stellt auch eine wichtige europäische Verbindung dar: Dank der Anbindung an die Schweizer Nationale Route Nr. 3 im Kanton Tessin verbindet er EuroVelo 7 mit EuroVelo 8 und eröffnet weitere Radrouten in Richtung Provence und Mittelmeer.
Ideal für Radtourismus-Begeisterte bietet der Schweiz–Meer-Radweg – Swiss-to-Sea Cycle Route eine entschleunigte und nachhaltige Reise durch Seen, Reisfelder, Hügel, Weinberge und Meer – entlang einiger der eindrucksvollsten Landschaften zwischen Piemont und Ligurien.
Beste Reisezeit: Frühling und Herbst
Empfohlenes Fahrrad: Gravelbike
Schwierigkeitsgrad: mittel
Routenart: Etappenroute
BITTE BEACHTEN: Die Verantwortung für die Erhaltung und Nutzbarkeit der verschiedenen Wanderwege liegt bei den Gemeinden, in denen sich die Routen befinden. Das Fremdenverkehrsamt kann daher nicht für eventuelle Unzulänglichkeiten verantwortlich gemacht werden, ist aber gerne bereit, Ihre Meldungen entgegenzunehmen, um sie an die zuständigen Institutionen weiterzuleiten.